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   OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03   

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https://dejure.org/2007,10913
OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2007,10913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2007 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2007,10913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2007 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2007,10913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 171 BGB, Art 1 § 1 RBerG, § 1 RBerG
    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb; Vollmacht des Treuhänders: Indizien für das Vorliegen der notariellen Ausfertigung einer einem Treuhänder erteilten Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 171; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 171; BGB § 249; BGB § 826; RBerG Art. 1 § 1
    Rückabwicklung eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung ["Schrottimmobilie"] - Unwirksamkeit der Treuhandvollmacht; Rechtsscheinhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlung des Vorliegens einer notariellen Ausfertigung der Vollmacht bei Abschluss eines Darlehensvertrages anhand von Indizien; Bestehen einer Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises; Voraussetzungen für die Annahme eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 und vom 18.11.2003, XI ZR 322/01).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Die Voraussetzungen, die der BGH in seiner Entscheidung vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, insoweit aufgestellt hat, liegen nämlich schon nach dem Vortrag des Klägers nicht vor.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 und vom 18.11.2003, XI ZR 322/01).
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